IGel-Leistungen

Unter dem Begriff IGEL-Leistungen versteht man Individuelle Gesundheitsleistungen.

Dies sind Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, dennoch von Patientinnen und Patienten nachgefragt werden, ärztlich empfehlenswert oder aufgrund des Patientenwunsches ärztlich vertretbar sind.

 

Leistungen, für die keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht, weil sie nicht in den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung fallen oder auf Wunsch der Patientin oder des Patienten erfolgen, können ausschließlich im Rahmen einer Privatbehandlung erbracht werden. Hierzu gehören z.B. Akupunkturleistungen, die HOT (hämatogene Oxidationstherapie) oder die Stoßwellen-Therapie.

 

Zu den Leistungen, die nur privat in Anspruch genommen werden können, zählen z.B. die Reisemedizinische Beratung inclusive vorbeugender Impfungen für Auslandsreisen, Einstellungs- und Sporttauglichkeitsuntersuchungen (z.B. Tauchmedi-zinische Untersuchungen) oder die Ausstellung von Bescheinigungen (z.B. Bescheinigungen über die Arbeitsfähigkeit für den Arbeitgeber oder Bescheinigungen für Kindergarten, Schulen oder Finanzamt). Im Regelfall fallen auch Behandlungen im Rahmen der Naturheilkunde oder Alternativmedizin in diesen Bereich.

 

Neben den Leistungen, die generell von der Leistungspflicht der Krankenkassen ausgeschlossen sind, gibt es Leistungen, die zwar grundsätzlich vertragsärztliche Leistungen sind, die im konkreten Fall aber auf Wunsch der Patientin oder des Patienten als privatärztliche Leistung erbracht werden. In dem Fall verlangt die oder der Krankenversicherte vor Behandlungsbeginn, auf eigene Kosten behandelt zu werden und schließt hierüber einen Behandlungsvertrag.